Sozialversicherung für pflegende Angehörige: Ihre Ansprüche. (2023)

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Sozialversicherung für pflegende Angehörige: Ihre Ansprüche. (1)

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Worauf Sie bei der Rentenversicherung achten sollten?

Die Höhe der Rentenversicherungsbeitragszahlung aus der Pflegekasse ist vom Pflegegrad abhängig bzw. ob Sie alleine pflegen oder ob Sie einen Pflegedienst hinzunehmen.

Bitte beachten Sie folgendes:

  • Je mehr Leistungen Sie von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen, umso geringer sind die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung über die Pflegekasse.
  • Je höher der Pflegegrad umso höher die Beitragszahlungen zur Rentenversicherung.
  • Nur Pflegepersonen, die einen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 – 5 pflegen und wöchentlich nicht mehr als 30 Stunden erwerbstätig sind, erhalten von der Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt. (§ 44 SGB XI)
  • Für die Pflege von Personen mit Pflegegrad 1 werden von der Pflegekasse KEINE Rentenbeiträge für die Pflegeperson bezahlt.
  • Die Zahlung der Rentenbeiträge durch die Pflegekasse erfolgt NICHT automatische sondern muss beantragt werden!
  • Seit dem 01.07.2017 werden nun auch für pflegende Rentner von der Pflegekasse Rentenbeiträge bezahlt. Damit kann die bestehende Rente aufgebessert werden. Mehr dazu lesen Sie bitte in meinem BeitragSo wirkt sich die flexible Teilrente auch für pflegende Rentner aus.

Unfallversicherung für pflegende Angehörige

Wer Angehörige pflegt ist als Pflegeperson gesetzlich nach § 44 SGB XI unfallversichert. Allerdings müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Außerdem deckt die Unfallversicherung nicht jeden Unfall ab.

Was ist bei der Unfallversicherung für Pflegepersonen zu beachten?

  • Die gesetzliche Unfallversicherung für pflegende Angehörige greift nur zu Zeiten, zu denen gepflegt wird. Siehe nächster Absatz. Ebenso gehören zu den Pflegezeiten noch die Wegezeiten, das heißt wenn Sie auf dem Weg zum Pflegebedürftigen sind oder nach der häuslichen Pflege wieder nach Hause gehen.
  • Die Person die pflegt, darf keine erwerbsmäßig tätige Pflegeperson sein. Das bedeutet, die Pflegeperson darf kein Gehalt für die Pflegeerhalten.Erlaubt ist jedoch die Überlassung des Pflegegeldes an die Pflegeperson.
  • Die Pflegeperson muss nicht zwingend verwandt sein. Auch Freunde, Nachbarn oder Bekannte können eine Pflegeperson sein.
  • Die Pflege muss verteilt auf zwei Tage wöchentlich mindestens 10 Stunden in der Woche betragen.
  • Der Pflegebedürftige muss einen Pflegegrad 2 bis 5 haben.
  • Die Pflege muss zu Hause durchgeführt werden. Das häusliche Umfeld kann die Wohnung des Pflegebedürftigen, aber auch die Wohnung der Pflegeperson sein. Außerdem ist auch eine Seniorenresidenz oder das Betreute Wohnen als häusliche Pflege zu sehen.

(Video) Pflege von Angehörigen - Alle Leistungen im Überblick

Welche Pflegeleistungen deckt die Unfallversicherung ab?

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt leider nicht alle Zeiten ab, die man mit dem zu Pflegenden verbringt. Für die nachfolgenden Tätigkeiten sind Sie unfallversichert:

Der direkte Weg zur Wohnung der zu betreuenden Person und wieder nach Hause
Unfälle bei der Pflege. Hierzu zählen

  • die Körperpflege wie z. B. waschen, duschen, baden, rasieren usw.
  • die Behandlungspflege wie z.B. Verbände wechseln,Verabreichen von Medikamenten
  • die hauswirtschaftliche Versorgung wie einkaufen, spülen, Wäsche waschen oder putzen. Diese Tätigkeiten müssen jedoch fast ausschließlich für diePflegebedürftigen sein und nicht überwiegend für Personen, die zwar mit im Haushalt leben aber nicht pflegebedürftig sind.
  • die Ernährung wie z. B. das Zubereiten von Mahlzeitenund das Verabreichen von Mahlzeiten sowie
  • der Mobilität wie z. B. das Helfen beim Aufstehen und Setzen, an- und ausziehen, das Verlassen der Wohnung. Die Unterstützung beim Verlassen und Aufsuchen der Wohnung z. B. für einen Arztbesuch oder einen Behördengang ist nur dann versichert, wenn es für die Lebensführung des zu Pflegenden notwendig ist.

Achtung:
Diese Pflegeleistungen deckt die Unfallversicherung NICHT ab:

Wer seinen Angehörigen zur Freizeitgestaltung auf einen Spaziergang oder zu einem Theaterbesuch begleitet und während dieser Zeit verunglückt, ist nicht unfallversichert. Dazu benötigen Sie eine private Unfallversicherung.

Was ist zu tun, wenn bei der Pflege ein Unfall eingetreten ist?

  • Als erstes müssen Sie sich bei einem Arzt vorstellen. Sagen Sie ihm gleich, dass der Unfall bei der häuslichen Pflege erfolgte.
  • Falls der Arzt den Unfall nicht der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung meldet, müssen Sie das machen.
  • Die Krankenkasse ist selbst auch daran interessiert festzustellen, ob es sich um einen Unfall im Rahmen der Pflege im häuslichen Umfeld handelt. Sie kann dann die entstehenden Kosten an die Unfallversicherung weitergeben.

Welche Leistungen erhält die Pflegeperson von der Unfallversicherung?

Verunglückt eine Pflegeperson bei der Pflege, können nachfolgend aufgeführte Ansprüche an die Unfallversicherung gestellt werden.

  • Alle notwendigen Behandlungen durch einen Arzt, ein Krankenhaus. Außerdem Rehamaßnahmen, Übernahme der Heilmittel, Fahrtkosten usw., wie Sie sonst von einer Krankenkasse auch übernommen werden
  • Sollte der Unfall so schwerwiegend gewesen sein, dass weiterführende Maßnahmen unternommen werden müssen, werden auch diese bezahlt. Das können zum Beispiel auch Umschulungen auf einen anderen Beruf sein.
  • In ganz schweren Fällen kann auch geprüft werden, ob die Unfallversicherung eine Rente bezahlen muss.

Was Sie sonst noch über die Unfallversicherung wissen sollten

  • Die Unfallversicherung muss von der Pflegeperson nicht beantragt werden. Wer Angehörige pflegt ist automatisch unfallversichert und muss deshalb keinen Antrag stellen. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie bei der Pflegekasse als Pflegeperson gemeldet sind.
  • Was kostet die Unfallversicherung? Der Pflegeperson sowie dem Patienten entstehen durch die Unfallversicherung keine Kosten.

Unfallversicherung für Ersatzpflegepersonen im Rahmen der Verhinderungspflege

Bei eingetragenen Pflegepersonen ist die Sachlage klar: Sie sind gemäß § 44 SGB XI über die Pflegkasse unfallversichert. Doch wie sieht das bei Ersatzpflegepersonen aus, die während der Ausübung der Verhinderungspflege einen Unfall haben?

(Video) Pflegeversicherung: Soziale Absicherung von Pflegepersonen

Wir haben das Thema direkt mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) geklärt und folgende Aussage erhalten:

Personen, die während ihres Einsatzes als Ersatz-Pflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege einen Unfall erleiden, sind für die Zeit der Ersatzpflege ebenfalls unfallversichert. Die Ersatzpflegeperson wird seitens der Unfallversicherung als „Wie-Beschäftigte“ behandelt, weil sie die Tätigkeiten übernimmt, die sonst von der eingetragenen Pflegeperson ausgeführt werden.

Was bedeutet das für die Praxis?

Sollte die Ersatzpflegeperson während der Pflegetätigkeit verunfallen, muss beim behandelnden Arzt, oder im Krankenhaus, gleich bei der Aufnahme angegeben werden, dass es sich bei dem Unfall um einen „Arbeitsunfall“ handelt. Als Kostenträger wird dann nicht die Krankenkasse, sondern die Unfallversicherung (DGUV) angegeben.

Krankenversicherung für pflegende Angehörige

Prinzipiell sind pflegende Angehörige nicht automatisch krankenversichert, wie zum Beispiel bei der Unfallversicherung. Deshalb müssen pflegende Angehörige prüfen, welchen Status sie haben und was zu tun ist.

Mein Tipp: Wer keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht und nicht in der Familienversicherung integriert ist, muss sich selbst freiwillig krankenversichern. Hier ist deshalb absolute Aufmerksamkeit geboten.

Sprechen Sie mit Ihrer Pflegekasse, inwiefern Sie Ihnen bei den Beitragszahlungen entgegenkommt.

Ansonsten könnten Sie wie folgt krankenversichert sein:

  • Krankenversicherung über die Familienversicherung. Das heißt, die Pflegeperson ist in der Familienversicherung der Eltern oder des Partners mitversichert.
  • Krankenversicherung über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Dies betrifft Personen, die zusätzlich zur Pflege noch einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit (Vollzeit oder Teilzeit) nachgehen, über die sie krankenversichert sind.
  • Freiwillige Krankenversicherung. Wer weder über eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit noch über die Familienversicherung versichert ist, muss sich freiwillig krankenversichern.Die freiwillige Krankenversicherung kann auch bei einer gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Arbeitslosenversicherung für Pflegepersonen

Seit 2017 werden für pflegende Angehörige auch Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt. Diese Sozialversicherung ist ein ganz wichtiger Punkt, wie ich weiter unten noch erklären werde.

Wer bezahlt für pflegende Angehörige die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung?

So wie die Beiträge zur Rentenversicherung von der Pflegekasse bezahlt werden, so werden ab 2017 auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von der Pflegekasse bezahlt und zwar an die Bundesagentur für Arbeit. Mehr über die Arbeitslosenversicherung für pflegende Angehörige erfahren Siehier.

(Video) Wie ich durch Pflege eines Angehörigen meine Rente aufbessern kann.

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Sozialversicherung für pflegende Angehörige: Ihre Ansprüche. (5)

Wann bezahlt die Pflegekasse die Arbeitslosenversicherungsbeiträge?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit Sie von der Pflegekasse vollumfassend in der Arbeitslosenversicherung versichert werden:

  • Sie pflegen mindestens regelmäßig 10 Stunden an mindestens 2 Tagen pro Woche.
  • Wie bei der Rentenversicherung, können Sie die Pflegezeiten auch bei der Arbeitslosenversicherung für mehrere Personen addieren. Angenommen Sie pflegen Ihre Schwiegermutter und Ihren Vater, dann können Sie die Pflegezeiten zusammenfassen.
  • Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Sie haben unmittelbar bevor Sie die Pflege übernommen hatten ein arbeitslosenversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Jobs, bei denen Sie oder Ihr Arbeitgeber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können somit nicht anerkannt werden.
  • Sie haben Ihre Berufstätigkeit aufgegeben, um die Pflege zu übernehmen. Das bedeutet: Wenn Sie zusätzlich zur Pflege noch z.B. eine Teilzeitbeschäftigung haben für die Arbeitslosenversicherung bezahlt wird, bezahlt die Pflegeversicherung für Sie keine Beiträge mehr zur Arbeitslosenversicherung.

Warum ist es wichtig, als Pflegeperson arbeitslosenversichert zu sein

Für eine Pflegeperson kann die Pflegetätigkeit von heute auf morgen beendet sein. Wer für die Pflege seinen Job aufgegeben hat, findet vielleicht nicht so schnell wieder etwas Neues. Wer dann während der Pflegezeit arbeitslosenversichert war, kann jetzt vollumfänglich Arbeitslosengeld 1sowie den Zugang zu allen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung erhalten.

(Video) Pflegeperson und ihre soziale Absicherung!

Wichtig: Sprechen Sie auf alle Fälle mit Ihrer Pflegekasse durch, ob bei Ihnen Versorgungslücken vorhanden sind und was Sie tun müssen.

Weitere interessante Beiträge zum Thema Pflege:

  • Bei der Unfallversicherung werden pflegebedürftige oder behinderte Menschen oft ausgeschlossen
  • Anlaufstellen und Ansprechpartner für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
  • Pflegezeit und Familienpflegezeit: Freistellung vom Beruf für die Pflege

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(Video) Pflege zu Hause - Entlastung für Angehörige | DW Nachrichten

Quelle Bildmaterial: Fotolia #37830725 © W. Heiber Fotostudio

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Author: Carmelo Roob

Last Updated: 20/01/2023

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